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Leistung

Externer Brandschutzbeauftragter

Ihr Brandschutz in kompetenten Händen, inkl. Brandschutzordnung A–C.

Warum es zählt

Brandschutz ist Betreiberpflicht, aber niemand muss sie allein tragen. Als externe Brandschutzbeauftragte übernehmen wir Verantwortung mit Namen.

Worauf es ankommt.

Betreiber von Gebäuden und Betrieben tragen im Brandschutz weitreichende Pflichten, von der Gefährdungsbeurteilung über die Brandschutzordnung bis zur Unterweisung der Beschäftigten. Vieles davon lässt sich delegieren: an einen benannten, qualifizierten Brandschutzbeauftragten.

Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter begehen wir Ihre Objekte regelmäßig, bewerten Gefährdungen, erstellen und pflegen die Brandschutzordnung Teil A, B und C und beraten Sie bei allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes, mit jährlichem Bericht und einem festen Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.

So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Pflichten fachkundig wahrgenommen werden, ohne eigenes Personal aufbauen und laufend fortbilden zu müssen.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie.

Bestellung als externer BrandschutzbeauftragterWir übernehmen die Funktion offiziell und dauerhaft, mit einer benannten, qualifizierten Person.
Begehungen & GefährdungsbeurteilungRegelmäßige Objektbegehungen mit Bewertung der Brandgefährdungen und klaren Maßnahmenempfehlungen.
Brandschutzordnung Teil A, B und CErstellung und Fortschreibung nach DIN 14096, passend zu Ihrem Objekt und Ihren Abläufen.
Beratung & jährliche BerichteLaufende Beratung im Alltag und ein jährlicher Bericht zum Stand Ihres Brandschutzes.
DGUV Information 205-003DIN 14096
Direkter Draht

Fragen zum Thema Externer Brandschutz­beauftragter?

Ein Anruf oder ein paar Zeilen genügen: Ihr Ansprechpartner meldet sich in Kürze bei Ihnen. Wir freuen uns darauf.

0234 361 8 361info@buschenhofen.net